Hexenjagd

Anlässlich des Mord-Prozesses in Itzehoe 1974 gegen Frauenpaar Marion Ihns und Judy Andersen entstand eine bundesweite Zusammenarbeit zwischen Lesbengruppen und Frauenzentren.

Die beiden Frauen waren im November 1972 verhaftet worden und wurden beschuldigt, einen Mann für die Tötung von Marion Ihns’ gewalttätigen Ehemann bezahlt zu haben. Nach Eröffnung des Prozesses im Sommer 1974 demonstrierten mehrere Frauen im Gerichtssaal und vor dem Gerichtsgebäude gegen die skandalöse Verhandlung und Berichterstattung in der Presse.

BILD-Serie Die Verbrechen der lesbischen Frauen

Die Vorarbeit dazu begannen wir von der Frauengruppe der Homosexuellen Aktion Westberlin (HAW) bereits im Februar 1973 mit einer Flugblattaktion in Berlin unterstützt vom Frauenzentrum Berlin, angeregt und verärgert über die diffamierenden Zeitungsberichte. Denn insbesondere die BILD-Zeitung hatte bereits ab Januar 1973 in einer Serie an 17 aufeinanderfolgenden Wochentagen Gewaltverbrechen, an denen lesbische Frauen beteiligt waren, genüsslich ausgewalzt.


Überschrift der Bild-Serie: ‚Die Verbrechen der lesbischen Frauen’ im Januar 1973.

Flugblatt von HAW-Frauengruppe und Frauenzentrum Berlin Februar 1973

Auf der Rückseite zitiert das Flugblatt die Schlagzeilen der Serie in BILD:

25. Januar 1973: ‚Wenn zwei Frauen entdecken, dass sie sich lieben, sind sie oft zu den ungeheuerlichsten Taten fähig.’
27. Januar 1973: ‚Wenn Frauen Frauen lieben, kommt es zu einer Katastrophe.’
1. Februar 1973: ‚Wenn Frauen nur Frauen lieben, kommt es nicht selten zu einem zu einem schweren Verbrechen.’
2. Februar 1973: ‚Wenn Frauen nur Frauen lieben, kommt es oft zu einem Verbrechen.’

Über die Rechte des Ehemannes:
BILD vom 17. Januar 1973: … und auch seine heftigen Trinkereien werden plötzlich verständlich. Er musste sich einen Rausch antrinken, um sich mit Gewalt holen zu können, was ihm von ‚Rechts wegen’ zustand’.

Tatmotiv lesbische Liebe? Tatmotiv Notwehr!

Durch diese erste Aktion weckten wir auch in den in Westdeutschland entstehenden Frauenzentren und Lesbengruppen Interesse, die dann im folgenden Jahr während des Prozesses ihrerseits in Flugblätter die gemeinsame Betroffenheit von lesbischen und heterosexuellen Frauen formulierten:

„Tatmotiv lesbische Liebe? Tatmotiv Notwehr!
Diesem Gericht, das hier in Itzehoe über zwei Frauen zu richten hat, fällt es natürlich leicht, einen Schauprozess gegen Lesbierinnen abzuziehen und niedere Tatmotive zu bemühen, denn so braucht sich niemand den Kopf darüber zu zerbrechen, welcher Situation sich Frauen in dieser männerbeherrschten Gesellschaft ausgesetzt sehen.
Dieses Gericht hat sich nie über die GESELLSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN Hintergründe Gedanken gemacht, in der diese Frauen – in der Frauen überhaupt – sich befinden. Es hat selbstverständlich nie berücksichtigt, ob vielleicht diese Gesellschaft, indem sie Menschen zur Heterosexualität zwingt und zwar fast ausweglos zwingt, nachgerade zur
GEGENGEWALT AUFFORDERT:

Da ist Judy Andersen:
Sie, die zu ihrer eigenen, weiblichen Sexualität steht, die es ablehnt, auf Männer zurückzugreifen[,] um als Frau anerkannt zu werden, diese Frau muss zwangsläufig für Presse und Justiz als verunglückter Mann hinhalten. Dieser Rolle entsprechend verhält sie sich auch – was bliebe ihr schon anderes übrig. Durch die Lebensumstände der Marion Ihns wird sie in die Beschützerrolle gedrängt. Übrigens, jeden Mann hätte man in dieser Rolle zum ‚tragischen Helden’ gemacht.
Anders mit Judy, sie ist kein Mann, man nimmt ihr übel, dass sie die Rolle konsequent durchspielte, die die Gesellschaft ihr zugedacht hatte. Sie wehrt sich indem sie die Tötung des Herrn Ihns mitplant, denn Marion kann dem Ehemann nicht weglaufen.

Die Umwelt hat Marion in eine psychische und soziale Verfassung gebracht, die ihr ein Weglaufen unmöglich machen. Sie hat die Männerwelt so tief verinnerlicht, dass sie keine eigene Identität entwickeln konnte.
Ganz früh, da wurde sie zur ‚Frau’ gemacht. Das hieß für sie unter anderem:
– Keine eigene Sexualität haben dürfen – dafür die Sexualität der Männer als Brutalität erleben.
– Keine eigene Aktivität entwickeln dürfen – also z.B. nicht einen Beruf, sondern einen Mann suchen müssen.
– Keine eigene Verfügung über ihren Körper haben dürfen – denn so wie der Ehemann ihr Schwangerschaften aufzwang, veranlasste er auch eine Abtreibung nach der anderen, ob sie die Kinder nun wollte oder nicht.
Was macht eine Frau, wenn sie merkt, dass sie ihr Leben, so wie es ist, nicht mehr aushält?
Sie versucht, sich scheiden zu lassen.
Die Antwort darauf, ist der Versuch des Mannes[,] sie zu vergiften.
BEVOR DER MANN SIE ALS SEIN EIGENTUM VERLIERT, WILL ER SIE LIEBER TÖTEN.
So wird das Leben für beide Frauen zu einer unerträglichen
STÄNDIGEN NOTWEHRSITUATION
Wenn der Justizapparat und die Presse diese Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen wollen, haben sie nicht das Recht, über Frauen zu richten bzw. zu schreiben.
Für uns Frauen gibt es daher nur eine Konsequenz aus diesem Prozess, der zu einer Farce wird, da er den gesamten Lebenszusammenhang zweier Frauen total negiert: nämlich
DIE FORDERUNG NACH FREISPRUCH

Frauenprotest auf der Straße …und im Gerichtssaal

Während des Prozesses führten Frauen der HAW-Frauengruppe zusammen mit Frauen aus dem Frauenzentrum Berlin sowie Frauen aus Hamburg und anderen Städten am 16. September 1974 eine Demonstration vor dem Gericht in Itzehoe und im Gerichtsaal selbst durch: Sie erhoben sich von den Zuschauerbänken, öffneten ihre Jacken, unter denen jede einen Teil eines Spruchbandes in den Saal mitgebracht hatte. Zu lesen war die Parole ‚Gegen geile Presse – für lesbische Liebe’. Außerdem wurden weitere Slogans skandiert. Die Vertreter des Gerichts waren perplex – hektisch wurden die angeklagten Frauen aus dem Saal gebracht und das Gericht floh mit wehenden Roben. Die Aktion sorgte für Furore.
Dieser Protest erforderte viel Mut: Die Beteiligten ‚outeten’ sich selbst damit bundesweit (wie das Foto der BILD-Zeitung beweist), riskierten Prügel durch die Ordnungskräfte und obendrein Strafen wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht. Eine Teilnehmerin berichtete:
„20 Frauen mussten sich aufeinander verlassen können; zum größten Teil kannten wir uns gar nicht. Vor, nach und während der Aktion bewiesen wir einen solchen Zusammenhalt, ohne den die nötige Stärke nicht hätte aufkommen und bestehen können.
Denn wir hatten Angst. Allesamt. Angst vor einer noch nie erlebten Situation, Angst vor möglichen Folgen: Bullen, die schlagen, Festnahme, Knast (und somit negative Auswirkungen für die Zukunft, z.B. als Beamtin).“

„Gegen geile Presse – für lesbische Liebe“ zeigen die Frauen auf ihren Hemden
im Gerichtssaal in Itzehoe 17. September 1974

Auch biedere Blätter hetzen jetzt mit – Protest beim Presserat

Nun führten auch die anderen Publikationen des Springer-Verlags die Kampagne gegen Lesben weiter: „Lesbische Verstrickung“ (Die Welt), „Abgründe sexueller Verwirrung“ (Hamburger Abendblatt), „Bei leiser Musik liebten sie sich ununterbrochen…“ (Münchner Abendblatt)

Aber jetzt 1974 hatten wir im Frauenzentrum Berlin die Mediengruppe, einen Zusammenschluss von engagierten Berliner Journalistinnen. Diese Gruppe erreichte, dass 146 Journalistinnen und 41 männliche Kollegen in einer Petition vom 5. September 1974 den Deutschen Presserat aufforderten, die „Publikationen des Springerverlages […] wegen ihrer Sensationsberichterstattung über diesen Prozess zu rügen“, was er dann auch tat.

Kölner Express vom 4. September 1974

Der Protest der Lesbengruppen und Frauenzentren setzte sich bundesweit fort. So beklagte die Kassler Frauengruppe in einem Flugblatt:

Das Gericht arbeitet einer solchen Berichterstattung in die Hände, indem es:
– die Öffentlichkeit zu keiner Zeit ausschließt
– uneingeschränkte Fotografiererlaubnis gewährt
– zwar Liebesbriefe ausführlich verlesen lässt,
aber nicht alle Zeugenaussagen berücksichtigt.
Wir meinen, dass man auf solche Weise alle homosexuellen Frauen zu Schreckensbildern machen will. Wir erinnern daran, dass schon immer versucht wurde, die Bevölkerung gegen Minderheiten aufzuhetzen, um von Missständen abzulenken […]. Die Prinzipien von Ehe und Familienordnung sind aus vielen Gründen fragwürdig geworden, und auch homosexuelle Frauen scheinen diese Ordnung in Frage zu stellen. Erwecken sie deshalb Unsicherheit und Ablehnung?

Das Frauenzentrum Frankfurt nahm in einem zweiseitigen Flugblatt Stellung zur Urteilsbegründung am 1. Oktober 1974:

Der Richter sagt: Der Ekel und die Hassgefühle, die Frau Ihns für ihren Mann empfand, kommen nicht aus der kaputten Ehe, sondern aus der Beziehung zwischen den beiden Frauen.
Das heißt: Wenn ihr euch von Männern brutal behandelt und vergewaltigt fühlt, stimmt bei euch was nicht. Wehe aber, wenn ihr in die Hände einer verführerischen Lesbierin fallt, dann verkehren sich eure natürlichen Empfindungen in perversen Männerhass. […] Wenn dein Freund dich in deiner Wohnung vergewaltigt, wird dir kein Gericht helfen. Über diese Gewalt muss man reden, wenn man über Gewalt von Frauen gegen ihre Ehemänner zu Gericht sitzt.

Die Themen der nächsten Jahrzehnte werden sichtbar

Unsere Kampagne gegen die Diffamierung des Frauenpaares Ihns und Andersen hatte keine Wirkung auf das Gericht: Es gab keinen Freispruch, sondern lebenslange Haft für beide Frauen. Aber unsere Aktionen waren erste Schritte in Richtung auf jene Themen, die die Frauenbewegung die folgenden Jahrzehnte beschäftigen sollten:

1. Wir wurden uns bewusst, welch vielfältigen Formen männlicher Gewalt Frauen in den Familien schutzlos ausgesetzt sind. Das Flugblatt des Frauenzentrums Frankfurt deckte auf, dass beide Frauen

als Kinder vergewaltigt worden [sind], Judy mit vier, Marion mit neun Jahren. Beide sind als Kinder verprügelt worden. Judy musste als Kind mit ansehen, wie ihre Mutter Männer mit nach Hause brachte, von denen sie geschlagen und vergewaltigt wurde. Später versuchte Judy dann, ihre Mutter dagegen zu verteidigen. […] Um seine verletzte männliche Potenz zu beweisen, vergewaltigte Ihns seine Frau dreimal am Tag.

2. Die Frauenöffentlichkeit erlebte zum ersten Mal, wie ungleich die Gerichte Tötungsdelikte von Frauen und Männer wertet und dass bei der Verurteilung von Frauen strafmildernde Umstände oder gar eine Notwehrsituation bisher nie berücksichtigt worden waren. Es wäre interessant nachzuprüfen, ob sich in der Justiz ab 1975 ein Bewusstseinwandel in den Verurteilungen von Tötungsdelikten von Frauen ablesen lässt.

3. Die Unterschriftensammlung der Mediengruppe vom Frauenzentrum Berlin für die Eingabe beim Presserat legte den Grundstein zu der bundesweiten Vernetzung von Medienfrauen. Dass damals eine Unterschrift zu diesem Thema Mut erforderte und nicht ohne Folgen für die Beteiligten blieb, berichtete Magdalena Kemper im Interview. Diese Petition war für die vielen vereinzelten engagierten Journalistinnen der erste Anlass, bundesweit miteinander in Kontakt zu treten.

4. Für viele Lesben in der Bundesrepublik war unsere Kampagne ein Auslöser, sich nun ebenfalls zu organisieren.

Nach der Aktion bekamen wir einige Briefe, in denen Frauen schrieben, unser Einsatz in Itzehoe hätte sie dazu gebracht, ebenfalls eine Gruppe zu gründen. Sie hatten verstanden, dass sich Frauen bestimmte Sachen einfach nicht mehr bieten lassen sollten. Aber Diskriminierung kann man nur kollektiv angehen.